Unsere Führerscheinklassen
| Klasse | Mindestalter | Fahrzeuge |
| B | 18 Jahre * | Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg oder Zugkombination bis 3,5t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist. |
| BE | 18 Jahre * | Fahrzeugkombinationen über 4,25t ZGM |
| A1 | 16 Jahre | Leichtkrafträder bis 125ccm, max. 11kW Nennleistung und max. 0,1 kw/kg. |
| A2 | 18 Jahre | Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35kW und einem Verhältnis Leistung zum Leergewicht von max. 0,2 kW/kg |
| A (offen) | 24 Jahre bei Direkteinstieg | Krafträder (unbeschränkt), über 50ccm oder mehr als 45km/h |
| AM*² | 15 Jahre | Zweiräder bis max 50ccm und max 45km/h sowie Drei- und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45km/h und bis 50ccm bei Fremdzündungsmotoren, 4kW Nutzleistung bei anderen Motoren, 4kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren und 350kg Leermasse ohne Gewicht der Batterien bei vierrädrigen Elektro-fahrzeugen |
| L | 16 Jahre | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25km/h |
| Mofa | 15 Jahre | Zweiräder bis 50ccm und max. 25km/h |
* auch mit 17 Jahren in Begleitung einer Begleitperson, die folgende Auflagen erfüllen muss:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 1 Punkten belastet sein
*² Die Klasse AM bilden wir zur Zeit nicht aus.