Unsere Führerscheinklassen

KlasseMindestalterFahrzeuge
B18 Jahre *Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg oder Zugkombination bis 3,5t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.
BE18 Jahre *Fahrzeugkombinationen über 4,25t ZGM
A116 JahreLeichtkrafträder bis 125ccm, max. 11kW Nennleistung und max. 0,1 kw/kg.
A218 JahreKrafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35kW und einem Verhältnis Leistung zum Leergewicht von max. 0,2 kW/kg
A (offen)24 Jahre bei DirekteinstiegKrafträder (unbeschränkt), über 50ccm oder mehr als 45km/h
AM*²15 JahreZweiräder bis max 50ccm und max 45km/h sowie Drei- und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45km/h und bis 50ccm bei Fremdzündungsmotoren, 4kW Nutzleistung bei anderen Motoren, 4kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren und 350kg Leermasse ohne Gewicht der Batterien bei vierrädrigen Elektro-fahrzeugen
L16 JahreLand- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25km/h
Mofa15 JahreZweiräder bis 50ccm und max. 25km/h

* auch mit 17 Jahren in Begleitung einer Begleitperson, die folgende Auflagen erfüllen muss:

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 1 Punkten belastet sein

*² Die Klasse AM bilden wir zur Zeit nicht aus.